Die Sprachwerkstatt
Praxis für Logopädie
"Das Wort gehört zur Hälfte dem, welcher spricht und zur Hälfte dem, welcher hört"
(Montaigne, Essays)
Speziell befasst sich die Logopädie mit dem Gebiet der Kommunikation und deren möglichen Störungen und ist im medizinischen Kontext in Deutschland ein "Heilmittel". Daher wird logopädische Therapie auf medizinische Verordnung (Rezept) hin von Logopäden persönlich erbracht.
Neben gezielter Therapie gehören eine intensive Diagnostik/ Befunderhebung sowie die Beratung von Angehörigen und Patienten zu dem Aufgabengebiet einer Logopädin.
Was ist Logopädie?
Kindersprache:
(z. B. Dyslalie, Dysgrammatismus, Mutismus, Balbuties, audiogene Hörstörung)
Hat Ihr Kind Schwierigkeiten in der Sprachentwicklung? Kann Ihr Kind evtl. Dinge noch nicht altersgemäß benennen oder /und wird es häufig nicht richtig verstanden, weil es Sprachlaute auslässt, durch andere Laute ersetzt oder gar nicht mehr spricht?
Hat es Auffälligkeiten im Grammatikerwerb, spricht es z. B. nur in Ein-
Treten Silben-
Wann ist logopädische Therapie hilfreich und notwendig?
Erwachsene:
(z.B. Aphasie, Dysarthrie, Sprechapraxie, Dysgraphie, Dyslexie)
Sind Ihre sprech-
Stimme:
(z.B. Dysphonie, Dysprosodie, Presbyphonie, Rhinophonie, Laryngektomie, Recurrenzparese)
Sind sie häufig heiser, ermüdet Ihre Stimme schnell oder ist das Sprechen unter Stimmbelastung anstrengend für Sie? Leiden Sie aufgrund einer Erkrankung an Stimmverlust, evtl. aufgrund einer Stimmbandlähmung?
Schlucken:
(Dysphagie, Presbyphagie, Myofunktionelle Störung)
Haben Sie Angst vor der Nahrungsaufnahme, da Sie sich des Öfteren verschlucken? Haben Sie Schmerzen oder andere Begleiterscheinungen (Husten, Würgen, Atemnot) beim Schlucken, häufig auch in Folge einer neurologischen Erkrankung (ALS, Morbus Parkinson, Schlaganfall, Tumor)?
Dieses sind nur einige Gründe, in denen logopädische Therapie für Sie, Ihr Kind oder einen Angehörigen notwendig und hilfreich sein kann.
Haben Sie Fragen zu den Themen sprechen Sie uns telefonisch, persönlich oder online an. Wir informieren und beraten Sie gern.
Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung und muss in jedem Fall ärztlich
verordnet werden-
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Logopädische Therapie wird in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr gelten als grundsätzlich zuzahlungspflichtig, außer sie sind von ihrer Krankenkasse davon befreit. Die Zuzahlung errechnet sich aus einem Eigenanteil von 10% der jeweiligen Behandlungskosten zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10 Euro (§ 61 SGB V). Privatpatienten erhalten vor der Therapie einen Therapievertrag. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse nach Erstattungen der Kosten.
Bitte beachten Sie, dass eine Verordnung 14 Tage nach Ausstellungsdatum seine Gültigkeit verliert!
Bei Bedarf kann die Therapie auch als Hausbesuch verordnet werden.Je nach Störungsbild
und Verordnung des Arztes oder Bedarf des jeweiligen Patienten beträgt die Therapie-
Wer bekommt logopädische Behandlung?